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Schutz für die ganze Familie

Die VGH Rechtsschutz­­­­versicherung schützt Sie selbst und

  • Ehelicher /eingetragener oder im Versicherungsschein genannte sonstige Lebenspartnerin oder genannter sonstiger Lebenspartner
  • minderjährige Kinder und volljährige, unverheiratete Kinder, die sich in Schulausbildung oder daran anschließender einjähriger Berufsausbildung befinden sowie Kinder in häuslicher Gemeinschaft, die auf einen Schulabschluss, Ausbildungs- oder Studienplatz warten bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres,
  • Adoptiv-, Pflege-, sowie Enkelkinder, die sich dauerhaft in Ihrer Obhut befinden,
  • Enkelkinder während ihres Aufent­haltes bei Ihnen, soweit ein räumlicher und zeitlicher Zusammenhang des Versicherungsfalles zum Aufenthalt bei Ihnen besteht
  • eine weitere Person, wie zum Beispiel Au-pairs oder Austausch­schüler und Austauschschülerinnen, die vorübergehend bei Ihnen im Familien­verbund eingegliedert sind,  soweit ein räumlicher und zeitlicher Zusammenhang des Versicherungsfalles zum Aufenthalt bei Ihnen besteht
  • Sonstige Familienangehörige (zum Beispiel Großmutter, Onkel, Tante) vorausgesetzt, diese leben mit Ihnen im gleichen Haushalt, sind dort gemeldet und nicht erwerbstätig
  • im Verkehrsrechts­schutz alle berechtigten Fahrerinnen und Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge
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