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Überblick

Keine Kompromisse bei der Absicherung Ihrer Arbeitskraft

Eine Berufs­unfähigkeit kann jeden treffen – und die gesetzliche Rente reicht oft nicht einmal für das Nötigste. Schließen Sie die Lücke zwischen der gesetzlichen Renten­versicherung und Ihrem gewohnten Lebens­standard. Sichern Sie sich und Ihre Familie für den Fall der Berufs­unfähigkeit finanziell ab.

Der VGH Absicherung der Arbeitskraft bietet Ihnen:

  • Absicherung des Einkommens gegen dauerhafte Erkrankungen und Unfall­folgen
  • Zahlung bereits ab 50 Prozent Berufs­unfähigkeit im ausgeübten Beruf
  • Auch wenn theoretisch ein anderer Beruf ausgeübt werden könnte

Vertrags­partner: VGH Versicherungen,
Provinzial Lebens­versicherung Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover

Früh starten lohnt sich

Je früher Sie einen VGH Absicherung der Arbeitskraft abschließen, desto niedriger sind Ihre Beiträge.

Hohe Flexibilität

Sie können Ihren Versicherungsschutz ohne Gesundheits­prüfung anpassen – wenn Sie zum Beispiel ein Kind bekommen oder heiraten.

Details

Der VGH Absicherung der Arbeitskraft im Detail

Eine volle gesetzliche Erwerbs­minderungs­rente erhalten Sie, wenn Sie gesundheits­bedingt nur noch weniger als drei Stunden täglich irgendeiner Tätigkeit nachgehen können. Diese Rente reicht nicht aus, um Ihren gewohnten Lebens­standard aufrecht zu erhalten. Mit dem VGH Absicherung der Arbeitskraft sichern Sie sich und Ihre Familie ab, wenn Ihr Gehalt wegfallen sollte.

Ein sinnvolles Plus

Schließen Sie die Lücke zwischen den gesetzlichen Leistungen und Ihren Bedürfnissen im Falle einer Berufs­unfähigkeit.

Gesetzliche Leistungen unzureichend

Selbst die volle gesetzliche Erwerbs­minderungs­rente reicht nicht aus, um Ihr heutiges Netto­einkommen zu erreichen.

Für jeden wichtig

Ganz gleich, ob Sie selbst­ständig, Arbeit­nehmer oder Student sind, der VGH Absicherung der Arbeitskraft lohnt sich in jedem Fall für Sie.

VGH Berufs­unfähigkeits­schutz Komfort und Premium

 

VGH Berufs­unfähigkeits­schutz Komfort: Grundlegender Schutz bei Berufs­unfähigkeit zu günstigen Beiträgen.

VGH Berufs­unfähigkeits­schutz Premium: Zur vollen Ab­sicherung mit wichtigen Leistungen wie Anfangs- und Wieder­eingliederungs­hilfen oder Leistung bei längerer Krank­schreibung.

 

  VGH
Berufs­unfähigkeits­schutz Premium
(auch für Junge Erwachsene)
VGH
Berufs­unfähigkeits­schutz Komfort
Leistung ab 50 Prozent Berufs­unfähigkeit
Monatliche Renten­zahlung Individuell wählbar Individuell wählbar
Prognose­zeitraum 6 Monate 12 Monate
Berufs­wechsel muss nicht angezeigt werden
Persönliches Anpassungs­recht
Leistung infolge Pflege­bedürftigkeit
Anfangs- und Wieder­eingliederungs­hilfen
Leistung bei infektions­bedingtem Tätigkeits­verbot
Leistung bei längerer Krank­schreibung
Umtausch­recht nur für Junge Erwachsene

Weitere Leistungen

Der VGH Absicherung der Arbeitskraft bietet zahlreiche weitere Vorteile.

Speziell für junge Erwachsene

Sichern Sie sich jetzt die besonders attraktiven Konditionen für unter 30-Jährige.

VGH Existenzschutz

Der VGH Existenzschutz bietet Ihnen eine alternative Absicherung zum Berufsunfähigkeits­schutz.

Service

Schnelle Antworten finden

Warum brauche ich einen Berufsunfähigkeitsschutz?

Der gesetzliche Anspruch:

Jeder, der seine Arbeits­kraft absichern muss, sollte einen Schutz bei Berufs­unfähigkeit haben. Die gesetzliche Renten­versicherung bietet bei Invalidität mit der Erwerbs­minderungs­rente nur bedingt Schutz – und dann auch nur in geringer Höhe. Eine volle Erwerbs­minderungs­rente erhalten Sie, wenn Sie gesundheits­bedingt nur noch weniger als drei Stunden täglich irgendeiner Tätigkeit nachgehen könnten. Eine halbe Erwerbs­minderungs­rente gibt es, wenn Sie noch zwischen drei und sechs Stunden arbeiten könnten. Voraus­setzung sind grundsätzlich 60 Beitrags­monate bei der Renten­kasse und davon mindestens 36 Pflicht­beiträge.

Ihr privater Schutz:

Der VGH Absicherung der Arbeitskraft sichert über eine Renten­zahlung Ihren Lebens­unterhalt, wenn Sie durch Unfall oder Krankheit berufs­unfähig werden:

Die VGH zahlt die vereinbarte Rente,

  • wenn Sie Ihren aktuellen Beruf nur noch zu 50 Prozent oder weniger ausüben können,
  • solange die Berufs­unfähigkeit besteht
  • und sogar dann, wenn Sie theoretisch in der Lage wären irgendeinen anderen Beruf aus­zuüben.

 

Hohe Sicherheit:

  • Die vereinbarte Rente wird, wenn gewünscht, bis zum Renten­alter 67 gezahlt.
  • Sie erhalten die Leistung sofort ab Beginn der ärztlich fest­gestellten Berufs­unfähigkeit, sofern diese für mindestens sechs Monate (Premium) beziehungs­weise zwölf Monate (Komfort) prognostiziert ist.

 

Hohe Flexibilität:

Dank des enthaltenen Erhöhungs­rechts können Sie Ihren Versicherungs­schutz ohne Gesundheits­prüfung anpassen, wenn sich in Ihrem Leben etwas ändern sollte – zum Beispiel, wenn Sie ein Kind bekommen oder heiraten. Während der ersten fünf Jahre sogar ohne Anlass, sofern Sie nicht älter als 35 Jahre sind.

Was passiert bei einem Berufswechsel? Muss ich das meinem Berufsunfähigkeitsversicherer melden?

Ihr Vertrag bleibt unverändert bestehen – unabhängig davon, zu welcher Berufs­gruppe Ihr neuer Beruf zählt. Der Berufs­wechsel muss der VGH auch nicht mitgeteilt werden. Die Prüfung der Berufs­unfähigkeit bezieht sich auf den zuletzt ausgeübten Beruf.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme und damit die Berufsunfähigkeitsrente sein?

Ermitteln Sie die Höhe der privaten Berufs­unfähigkeits­rente anhand Ihrer zu erwartenden Ausgaben und Einnahmen. Die Faust­regel zur Berechnung: Etwa 60 Prozent des Brutto-Einkommens im Durch­schnitt der letzten drei Jahre sollten als Berufs­unfähigkeits­rente versichert werden. Steigt Ihr Einkommen mit der Zeit, können Sie mit den persönlichen Anpassungs­rechten unter bestimmten Voraussetzungen den Versicherungs­schutz nach oben anpassen.

Auf der Einnahmen­seite zu berücksichtigen:

  • Gesetzliche Renten­versicherung/Beamten­versorgung
  • Betriebliche Alters­versorgung
  • Einkünfte aus privaten Spar­produkten (Spar­anlagen, Lebens­versicherungen)
  • Gesetzliche Erwerbs­minderungs­rente
  • Sonstige Einnahmen aus Immobilien­vermietung

Auf der Ausgaben­seite zu berücksichtigen:

  • Allgemeine Lebens­haltungs­kosten (Ernährung, Kleidung, Körper­pflege, Gebrauchs­gegenstände)
  • Wohnung/Miete
  • Auto oder andere Verkehrs­mittel
  • Versicherungen/Kranken­versicherung (bei freiwillig gesetzlich Versicherten wird auch auf private Renten­einnahmen ein Beitrag erhoben, ohne dass der Renten­versicherungs­träger einen Anteil davon trägt)
  • Urlaub/Sonder­ausgaben
Zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung bei psychischen Erkrankungen?

Psychische Erkrankungen wie das Burnout-Syndrom sind im Vormarsch und immer häufiger der Grund, den Job gesundheits­bedingt quittieren zu müssen. Der VGH Absicherung der Arbeitskraft sorgt auch in einem solchen Fall dafür, dass Sie finanziell unabhängig bleiben.

Gibt es keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente?

Sind Sie nach dem 1. Januar 1961 geboren, bekommen Sie keine gesetzliche Berufs­unfähigkeits­rente mehr. Es bleibt Ihnen dann nur die wesentlich geringere Erwerbs­minderungs­rente. Im Vorfeld wird jedoch sorgfältig analysiert, wie viele Stunden Sie am Tag arbeitsfähig bleiben – ganz gleich, in welchem Beruf:

  • Wer mehr als sechs Stunden arbeitsfähig bleibt, hat keinen gesetzlichen Anspruch.
  • Wer drei bis sechs Stunden arbeiten kann, bekommt die halbe Erwerbs­minderungs­rente.
  • Wer weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann, erhält die volle Erwerbs­minderungs­rente.

Ihr Vorteil im Fall der Berufs­unfähigkeit:

Anders als bei der gesetzlichen Erwerbs­minderungs­rente verweist die VGH Sie nicht auf einen anderen Beruf, den Sie stattdessen theoretisch ausüben könnten.

Wo liegt der Unterschied zwischen dem VGH Berufsunfähigkeitsschutz und dem VGH Existenzschutz?

Der VGH Existenz­schutz schützt Sie bei Beein­trächtigung von Grund­fähig­keiten oder wenn Sie schwer erkranken. Dabei ist es egal, ob Sie Ihren Beruf weiterhin ausüben können oder nicht.

Der VGH Absicherung der Arbeitskraft hingegen leistet, wenn Sie Ihren aktuellen Beruf bedingt durch Unfall oder Krankheit nur noch zu 50 Prozent oder weniger ausüben können. Hier sind zum Beispiel auch psychische Erkrankungen wie Burn-Out abgesichert. Insgesamt bietet eine Berufs­unfähigkeits­versicherung den umfang­reichsten Schutz.

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Anbieter: VGH Versicherungen, Provinzial Lebensversicherung Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover; Tel. 0800 1750 844 (kostenfrei) oder 0511 362 0 (zum üblichen Ortstarif), Fax 0511 362 29 60, E-Mail: service@vgh.de, Handelsregister: HRA Hannover 26226.

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