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Schutz für die ganze Familie

Im Rahmen der Privat-Haftpflicht­versicherung sind der Versicherungs­nehmer selbst und folgende Personen versichert:

  • Ihr Ehe- oder eingetragener Lebens­partner
  • Ihr nichtehelicher Lebens­partner, sofern bei Ihnen behördlich gemeldet
  • Ihre minder­jährigen Kinder, die volljährigen Kinder nur, solange sie sich noch in einer Schul- oder einer anschließenden Berufsausbildung befinden bzw. einen freiwilligen Wehrdienst oder Bundesfreiwilligen­dienst leisten
  • Ihre Eltern und Großeltern, solange sie mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Ihre im Haushalt oder einer Pflege­einrichtung lebende geistig behinderte oder pflegebedürftige Kinder – altersunabhängig
  • Ihre Gastkinder/Austausch­schüler/Au-pair bis 12 Monate
  • sonstige Angehörige, die bei Ihnen behördlich und im Versicherungs­schein eingetragen sind.
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