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Selbstauskunft über Ihre steuerliche Ansässigkeit

Wir sind gesetzlich verpflichtet, von Ihnen eine Selbstauskunft über Ihre steuerliche Ansässigkeit einzuholen. Füllen Sie diese bitte auch dann aus, wenn Sie im Inland steuerlich ansässig sind.

Bei steuerlich im Ausland ansässigen Kunden sind wir verpflichtet, dem Bundeszentralamt für Steuern jährlich u.a. Kontosalden und Erträge zu melden. Von dort aus werden die Informationen an die zuständige ausländische Finanzbehörde weitergeleitet. Weitere Informationen zum internationalen Informationsaustausch (Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz und FATCA-USA-Umsetzungsverordnung) finden Sie unter www.bundesfinanzministerium.de.

Sofern Sie keine Selbstauskunft abgeben, sind wir verpflichtet, Ihre Konten für Verfügungen zu sperren.

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