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Online-Käuferschutz

Sicher online einkaufen

Online-Käuferschutz

Sicher online einkaufen

  • Individuelle Käuferschutz­lösung
  • Für Sparkassen-Card1
  • Optimal auf die Zahlungsart abgestimmt

1Sofern im Text von Sparkassen-Card die Rede ist, handelt es sich um eine Debitkarte.

Überblick

Mehr Sicherheit – auch nach der Bezahlung

Ihre Sparkasse bietet Ihnen Sicherheit beim Online-Shoppen in Apps und im Web. Denn sollte es einmal zu Schwierigkeiten kommen, sind Sie mit dem Online-Käuferschutz-Angebot Ihrer Sparkasse bei Zahlung mit der Sparkassen-Card1 bestens abgesichert. Sie können bereits heute mit der digitalen girocard-Anwendung Ihrer Sparkassen-Card1 und Apple Pay in Apps und im Web bezahlen.

Folgende Leistungen sind enthalten

Rückerstattung des Kaufpreises, wenn Ihre bestellte Ware

  • nicht geliefert wurde,
  • falsch geliefert wurde,
  • beschädigt oder defekt geliefert wurde oder
  • zurückgesendet wurde ohne Erhalt der Gutschrift.

Den vollständigen Leistungsumfang entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Weitere Informationen finden Sie in den folgenden Fragen und Antworten.

FAQ

Fragen und Antworten

Was ist der Online-Käuferschutz?

Der Online-Käuferschutz ist eine Leistung der Sparkassen-Card1, die den Karteninhaber beim Einkauf von Waren mit der Sparkassen-Card1 mit der digitalen girocard-Anwendung in Apps und im Web absichert. Der Leistungs­umfang, die Voraussetzungen und weiter­gehende Regelungen der Versicherung ergeben sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sowie ergänzend aus den gesetzlichen Bestimmungen.

Wie hoch sind meine Kosten?

Der Online-Käuferschutz ist eine Zusatzleistung zur Sparkassen-Card1, die den Karteninhaber beim Einkauf von Waren mit der Sparkassen-Card1 mit der digitalen girocard-Anwendung in Apps und im Web absichert. Der Versicherungsschutz ist für Sie kostenfrei enthalten.

Welchen Schutz bietet der Online-Käuferschutz?

Versicherungsschutz besteht, sofern die Ware:

  • nicht geliefert wurde,
  • falsch geliefert wurde,
  • beschädigt oder defekt geliefert wurde oder
  • zurückgesendet wurde ohne Erhalt der Gutschrift.

Eine Nichtlieferung liegt vor, wenn die Ware nicht innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungs­datum nach vollständiger Bezahlung des Kauf­preises erhalten wurde. Eine Falsch­lieferung liegt vor, wenn eine andere, als die im Kauf­vertrag vereinbarte Ware geliefert wurde. Eine beschädigte oder defekte Ware liegt vor, wenn die Ware bei Übergabe an den Kunden einen Sach­mangel aufweist. Ferner besteht Versicherungs­schutz, sofern der Kunde die ihm zustehende Gutschrift bei Rück­sendung der Ware nicht vom Verkäufer erhalten hat.

Wann habe ich Versicherungsschutz?

Sie erhalten einen Versicherungs­schutz, wenn Sie zum Zeitpunkt des Kaufs der Ware in Apps und im Web (Kauf­vertrag) als Inhaber einer gültigen Sparkassen-Card1 einen wirksamen Karten­vertrag zum Einsatz der Sparkassen-Card1 mit Ihrer Sparkasse abgeschlossen haben.

Zudem müssen Sie als berechtigter Inhaber der Sparkassen-Card1 den Kauf­vertrag über die versicherte Ware geschlossen und die Kauf­preis­forderung mit Ihrer Sparkassen-Card1 vollständig bezahlt haben.

Welche Waren sind versichert?

Versichert sind im Web und in Apps gekaufte Neu­waren (körperliche Gegenstände), deren Kauf­preis vollständig mit Ihrer Sparkassen-Cardgezahlt wurde und deren Rechnungs­betrag Ihnen, als berechtigter Karten- und Konto­inhaber, von Ihrem Sparkassen-Girokonto belastet wurde.

Was wird gezahlt?

Erstattet wird der Kauf­preis der Ware inklusive gegebenenfalls anfallender Versandkosten bis maximal 25.000 Euro pro Versicherungs­fall.

Hinweis: Der maximale Transaktions­betrag ist abhängig vom hinterlegten Verfügungs­rahmen des Giro­kontos und dem für die Sparkassen-Card1 hinterlegten Limit. Die Höhe des Limits erfahren Sie von Ihrem Kunden­berater.

Was wird gezahlt, wenn der Online-Kaufpreis, der im Web und in Apps bestellten Ware, mehr als 25.000 Euro beträgt?

Es werden Ihnen maximal 25.000 Euro inklusive Versand­kosten erstattet.

Welcher Betrag wird Ihnen rückerstattet?

Wenn Sie mehrere Waren gleichzeitig in einer App oder im Web bei einem Unternehmen beziehungsweise Händler bestellen:

Sie erhalten maximal 25.000 Euro inklusive Versand­kosten. Unabhängig davon, wie viele der gleichzeitig von einem Unternehmen beziehungsweise Händler bestellten Waren nicht oder falsch geliefert, während der Lieferung oder des Versands verloren oder beschädigt wurden beziehungsweise Sie keine Gutschrift bei Rücksendung der Ware erhalten haben, handelt es sich hier um eine Transaktion und um einen Versicherungs­fall.

Wenn Sie drei Waren gleichzeitig bei drei unterschiedlichen Unternehmen beziehungsweise Händlern bestellen:

Sie erhalten pro Versicherungs­fall maximal 25.000 Euro inklusive Versand­kosten. Unabhängig davon, wie viele der gleichzeitig von unterschiedlichen Unternehmen beziehungsweise Händlern bestellten Waren nicht oder falsch geliefert, während der Lieferung oder des Versands verloren oder beschädigt wurden beziehungsweise Sie keine Gutschrift bei Rücksendung der Ware erhalten haben, handelt es sich hier um mehrere Transaktionen und um unterschiedliche Versicherungs­fälle.

Wo besteht Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz besteht weltweit.

Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?

Die Versicherung beginnt mit Abschluss eines Sparkassen-Card1 Vertrages bei Ihrer Sparkasse, einschließlich der girocard-Anwendung. Der Versicherungs­schutz für den einzelnen Waren­einkauf beginnt mit Abschluss des Kaufvertrages, der mit einer girocard-Anwendung auf der Grundlage eines wirksamen Kartenvertrags abgeschlossen wurde. Die Versicherung endet bei Beendigung Ihres Vertrages über die Sparkassen-Card1 oder durch Ablauf der Gültigkeit, Rückgabe, Löschung oder Deaktivierung Ihrer erhaltenen girocard oder mit Ausscheiden Ihrer Sparkasse aus dem Gruppen­versicherungs­vertrag.

Welche Verpflichtungen habe ich als Käufer?

Voraussetzung für die Leistung ist, dass der Käufer nachweislich seine Rechte, die ihm gesetzlich oder vertraglich zustehen (insbesondere Widerruf und Gewährleistungsrechte), in Anspruch genommen hat. Entsprechende Belege sind im Rahmen der Schadens­meldung bei dem Versicherungs­unternehmen vorzulegen (zum Beispiel durch Upload von Korrespondenzen des Kunden mit dem Händler).

Wer ist Ansprechpartner bei Antrag auf Rückerstattung des Kaufpreises?

Der Versicherungsschutz wird den teilnehmenden Sparkassen und ihren Kunden durch den Versicherer ELEMENT Insurance AG bereitgestellt. Daher erfolgt die Regulierung des Antrages über die ELEMENT Insurance AG.

Rückerstattung beantragen
Wurde Ihre Ware nicht oder fehlerhaft geliefert?

Sie haben mit dem Händler Kontakt aufgenommen und kommen trotzdem nicht weiter, dann melden Sie hier direkt bei der Versicherung Ihr Anliegen und die Rückerstattung des Kaufpreises. In wenigen Minuten wird Ihr Fall entgegengenommen. Eine Rückmeldung der Versicherung erfolgt innerhalb von zwei bis drei Werktagen.

1Sofern im Text von Sparkassen-Card die Rede ist, handelt es sich um eine Debitkarte.

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