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Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer

Wir führen neben der Abgeltungsteuer auch die darauf entfallende Kirchensteuer direkt ans Finanzamt ab. Sie
brauchen nichts weiter zu unternehmen.

Automatische Datenabfrage

Für Mitglieder einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft wird die Kirchensteuer automatisch einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Zur Vorbereitung des Kirchensteuerabzugs sind wir gesetzlich verpflichtet, einmal jährlich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die Religionszugehörigkeit abzufragen.

Was wird abgefragt?

Gegenstand der Datenabfrage ist das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiStAM). Das KiStAM gibt Auskunft über Ihre Zugehörigkeit zu einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft und den gültigen Kirchensteuersatz.  

Ihr Widerspruchsrecht

Sofern Sie die Kirchensteuer nicht von uns, sondern von dem für Sie zuständigen Finanzamt erheben lassen möchten, können Sie der Übermittlung Ihres KiStAM widersprechen (Sperrvermerk). Die Sperrvermerkserklärung müssen Sie bis zum 30. Juni eines Jahres auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck beim BZSt einreichen. Weitere Informationen und einen Link zum Formular finden Sie auf den Online-Seiten des BZSt.  

Sofern Sie keiner steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehören, sind Sie nicht betroffen und müssen nichts unternehmen.

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