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Zusätzlicher Schutz –
Privathaftpflicht Premium

Bereits kleine Missgeschicke können zu großen Schäden führen. Die einfache Privathaftpflicht springt aber nicht immer ein! Wir empfehlen daher die Privathaftpflicht Premium, die für jeden Kunden ein sinnvolles Plus an Absicherung bietet. Die wichtigsten Leistungen der PHV Premium auf einen Blick:

  • Deliktunfähige Kinder
    Ihr fünfjähriger Sohn zerkratzt aus Versehen das Auto Ihres Nachbarn. 
  • Forderungsausfalldeckung
    Forderungsausfall heißt: Sollten Sie selbst einmal der Geschädigte sein und der Schadenverursacher keinen Versicherungsschutz haben bzw. zahlungsunfähig sein, zahlt Ihre Privathaftpflicht im Rahmen der Forderungsausfalldeckung Ihren eigenen Schaden. 
  • Neuwertentschädigung
    Wenn Gegenstände beschädigt werden, die vor nicht mehr als einem Jahr angeschafft wurden, werden sie zum Neuwert bis 5.000 Euro ersetzt. Multimediageräte und Brillen sind ausgeschlossen.
  • Rabattschutz bei geliehenen Autos
    Wenn Sie einen Schaden mit oder an einem geliehenen Auto verursachen, wird der Fahrzeughalter in seiner Kfz-Haftpflicht- bzw. Vollkasko-Versicherung zurückgestuft. Wir übernehmen den Ausgleich des Mehrbeitrags in den ersten 5 Jahren und die Erstattung der Selbstbeteiligung in seiner Vollkasko bis zu 2.000 Euro.
  • Erweiterter Schutz beim Abhandenkommen von fremden privaten und beruflichen Schlüsseln
    Wenn Sie fremde Schlüssel verlieren, dann springen wir für die Kosten ein. Das gilt auch für Schlüssel zu geliehenen Autos und angemieteten Schließfächern in einem Geldinstitut.
  • Nebenberufliche selbstständige Tätigkeiten
    Die Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht aus nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeiten bis zu einem jährlichen Gesamtumsatz von maximal 15.000 Euro. Dies gilt nur, sofern für diese Tätigkeiten kein Versicherungsschutz durch eine andere Haftpflichtversicherung besteht. Ausgeschlossen sind handwerkliche Tätigkeiten (außer Fotografie), medizinische/heilende Tätigkeiten, planende/bauleitende Tätigkeiten und beratende Tätigkeiten.
  • Heizöltanks auf dem selbstbewohnten Grundstück
    Wenn Grundwasser durch die Lagerung oder Verwendung von Heizöl verunreinigt wird oder Schäden am Erdreich entstehen, übernehmen wir den entstandenen Schaden.
  • Drohnenhalterhaftpflicht bis 250 g Abfluggewicht der Drohne
    Wenn Sie Halter von Flugdrohnen bis 250 g sind, sind Personen- und Sachschäden durch den Betrieb einer Flugdrohne versichert.
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