Hauptnavigation

Tipp

Der umfangreiche Versicherungs­schutz der Privat-Haftpflicht­versicherung reicht manchmal nicht aus. Dafür bieten die VGH Versicherungen eine Vielzahl von speziellen Haftpflicht­versicherungen an. Zum Beispiel für:

  • Amts-Haftpflichtversicherung
    Absicherung für Beamte, Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst vor Regress­ansprüchen des Arbeitgebers während der dienstlichen Tätigkeit. Der Dienstherr kann Sie im Einzelfall nach den beamten- oder tarifrechtlichen Vorschriften in Regress nehmen. Die Amts-Haftpflicht­versicherung gibt es in Verbindung mit der Privat-Haftpflicht­versicherung, das heißt: Haftpflicht­schutz während der dienstlichen Tätigkeiten inklusive Privat­haftpflicht für den Versicherungs­nehmer und seine Familie.
  • Bauherren-Haftpflichtversicherung
    Absicherung für Bauherren bei Schadenersatz­forderungen, die sich aus den Gefahren von privaten Bauvorhaben ergeben können. 
  • Haus- und Grundbesitzer Haftpflicht­versicherung
    Absicherung für Hauseigentümer bei Schadenersatz­forderungen, die sich aus den Gefahren des Haus- und Grundstücks­besitzes ergeben können. 
  • Für Öltankbesitzer: Gewässerschaden-Haftpflicht­versicherung
    Absicherung bei Schadenersatz­forderungen, die sich aus den Gefahren von privaten Heizöl­tankanlagen ergeben können. In der PHV Premium für das selbstbewohnte Grundstück ist dieser Versicherungsschutz bereits enthalten.
  • Hundehalter-Haftpflicht­versicherung
    gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für Tierhalter bei Schadenersatz­forderungen, die sich aus dem Halten von Hunden ergeben können.
  • Pferdehalter-Haftpflichtversicherung
    Absicherung für Tierhalter bei Schadenersatz­forderungen, die sich aus dem Halten von Pferden ergeben können. 
  • Sportboot-Haftpflichtversicherung
    Absicherung für Halter, Besitzer und Nutzer von Wasser­sport-Fahr­zeugen (zum Beispiel Segelboot, Motorboot, Jetski) bei Schadenersatz­forderungen.
  • Jagdhaftpflicht- und Jagdhundeunfall­versicherung
    Absicherung für Jäger bei Schadenersatz­forderungen, die sich aus den Gefahren einer mit der Jagd mittelbar oder unmittelbar in Verbindung stehenden Tätigkeit ergeben können. Sofern eine Jagd­hundeunfall­versicherung besonders vereinbart wurde, besteht ein Versicherungs­schutz für den Fall des Todes, einer Nottötung oder für die tierärztliche Behandlung des Jagdhundes.
  • Drohnenhalterhaftpflicht bis 5.000 g Abfluggewicht der Drohne
    Wenn Sie Halter von Flugdrohnen sind, sind mit dem Zusatzbaustein PHV Drohnen Personen- und Sachschäden durch Flugdrohnen / Flugmodelle über 250 g bis 5000 g Abfluggewicht wahlweise mit 1 Mio. Euro oder 3 Mio. Euro Versicherungs­summe versichert. 
 Cookie Branding
i