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Rabattschutz für geliehene Autos

Wenn Sie einen Schaden mit oder an einem geliehenen Auto verursachen, wird der Fahrzeughalter in seiner Kfz-Haftpflicht- bzw. Vollkasko-Versicherung zurückgestuft. Wir übernehmen den Ausgleich des Mehrbeitrags in den ersten 5 Jahren und die Erstattung der Selbstbeteiligung in seiner Vollkasko bis zu 2.000 Euro.

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