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Ehe-/Lebenspartner und Kinder sind mitversichert

Unseren Versicherungsschutz genießen Sie als Versicherungsnehmer und

  • Ihr Ehe- oder eingetragener Lebenspartner
  • Ihr nichtehelicher Lebenspartner, sofern bei Ihnen behördlich gemeldet
  • Ihre minderjährigen Kinder, die volljährigen Kinder nur, solange sie sich noch in einer Schul- oder einer anschließenden Berufsausbildung befinden bzw. einen freiwilligen Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst leisten
  • Eltern und Großeltern, solange sie mit dem Kunden in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Im Haushalt oder einer Pflegeeinrichtung lebende geistig behinderte oder pflegebedürftige Kinder – altersunabhängig
  • Gastkinder/Austauschschüler/Au-pair bis 12 Monate
  • Sonstige Angehörige, die bei Ihnen behördlich gemeldet und im Versicherungsschein eingetragen sind.
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