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Bleiben Sie gelassen

Sie sind in folgenden Bereichen abgesichert:

  • Rad­fahren
  • Einkaufen
  • Teilnahme am Straßen­verkehr als Fuß­gänger
  • Haus- und Grund­besitz
    Bei Selbstnutzung von einem Ein- oder Mehrfamilien­haus (bis vier Wohneinheiten), einer oder mehrerer Eigentums­wohnungen, eines Wochenend-/Ferienhauses sowie einer Ferienwohnung in einem Mitglieds­staat der Europäischen Union, im Vereinigten Königreich, in Island, Liechtenstein oder Norwegen
  • Mietsachschäden
    Bei Schäden an privat gemieteten Räumen/Gebäuden, zum Beispiel Beschädi­gung des Fuß­bodens, des Wasch­beckens, der Fenster­bank. Nicht eingeschlossen sind Schäden zum Beispiel an Heizungs­anlagen sowie an Elektro- und Gas­geräten und Schäden wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Bean­spruchung
  • Verpflichtungen aus dem Miet­vertrag
    Zum Beispiel für die vom Haus­besitzer auf den Mieter übertragene Beleuchtungs- und/oder Streu- und Reinigungs­pflicht
  • Kinder
    Schadenersatz­ansprüche aus der Verletzung der Aufsichts­pflicht für minder­jährige Kinder
  • Freizeitsport
    Zum Beispiel beim Ski­fahren, Fuß­ball, Squash, Inline-Skating und Snow­boarden, ausgenommen Flug- und Motorsport
  • Kleintierhaltung
    Zahme Haustiere und „gezähmte Kleintiere“, zum Beispiel Katzen, Hamster, Wellen­sittiche, Bienen. Sie dürfen nicht zu gewerblichen oder landwirt­schaftlichen Zwecken gehalten oder gezüchtet werden
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