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Allmählichkeits­schäden

Ein Allmählichkeits­schaden ist ein Sach­schaden, der nicht durch spontane, sondern allmähliche – das heißt  mehr oder weniger lang andauernde – Einwirkung der Temperatur (Kälte, Wärme, Hitze), von Gasen und Dämpfen, aggressivem Rauch oder Feuchtig­keit entsteht. Aus der Privat-Haftpflicht­versicherung besteht Versicherungs­schutz, wenn der Versicherungs­nehmer von seinem Vermieter auf Ersatz eines Schimmel­schadens in Anspruch genommen wird, der durch unzureichende Lüftung der Miet­wohnung entstanden ist.

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