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Fahrerschutz

Bei einem Auto­unfall sind alle gut abgesichert – außer Sie selbst. Wenn Sie bei einem Auto­unfall verletzt werden, sind Sie nur dann finanziell abgesichert, wenn jemand anderes den Unfall verursacht hat. Nicht aber, wenn Sie den Unfall selbst verschulden oder der Unfall durch höhere Gewalt entstanden oder der Schädiger unbekannt ist (etwa bei Fahrer­flucht).

In diesen Fällen bleiben nur die Leistungen der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Renten­versicherung. Diese reichen aber selten aus und es können erhebliche finanzielle Lücken entstehen.

Der Fahrerschutz bietet Ihnen finanzielle Sicher­heit bei Personen­schäden nach einem selbst­verschuldeten Unfall – und zwar für alle berechtigen Fahrer.

Fahrerschutz umfasst folgende Leistungen:

  • Finanzieller Ausgleich bei Verdienst­ausfall oder -minderung
  • Ausgleich von Renten­einbußen nach Verdienst­ausfall oder -minderung
  • Leistungen für sonstige Folge­schäden (zum Beispiel behinderten­gerechter Umbau)
  • Leistungen an Hinter­bliebene im Todes­fall (zum Beispiel Witwen-/Waisen­rente)
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