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Ein Muss für jeden Fahrzeughalter

Die Kfz-Haft­pflicht schützt Ihre wirtschaftliche Existenz. Verkehrs­unfälle können schnell die eigenen finanziellen Möglich­keiten übersteigen – insbesondere dann, wenn Personen zu Schaden kommen.

Darum ist jeder, der ein Auto auf seinen Namen angemeldet hat, gesetzlich verpflichtet, eine Kfz-Haft­pflicht­versicherung abzuschließen. Hintergrund dieser Pflicht ist, dass die Kfz-Haft­pflicht den Fahrzeug­halter gegen Ansprüche Dritter absichert.

Dies ist in Anbetracht der möglichen Schaden­summen, die durch einen Verkehrs­unfall entstehen können, notwendig, um zum einen den Versicherungs­nehmer und zum anderen auch den oder die Geschädigten abzusichern.

Aus dem sogenannten Pflicht­versicherungs­gesetz ergibt sich, dass nur versicherte Fahr­zeuge am öffentlichen Straßen­verkehr teilnehmen dürfen. Darunter fällt auch das bloße Abstellen des Fahrzeugs auf einer öffent­lichen Straße.

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