Eine Berufsunfähigkeit kann jeden treffen – und die gesetzliche Rente reicht oft nicht einmal für das Nötigste. Schließen Sie die Lücke zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und Ihrem gewohnten Lebensstandard. Sichern Sie sich und Ihre Familie für den Fall der Berufsunfähigkeit finanziell ab.
Vertragspartner: VGH Versicherungen,
Provinzial Lebensversicherung Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover
Hier finden Sie die Vermittlerinformationen Ihrer Sparkasse.
Eine volle gesetzliche Erwerbsminderungsrente erhalten Sie, wenn Sie gesundheitsbedingt nur noch weniger als drei Stunden täglich irgendeiner Tätigkeit nachgehen können. Diese Rente reicht nicht aus, um Ihren gewohnten Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Mit dem VGH Absicherung der Arbeitskraft sichern Sie sich und Ihre Familie ab, wenn Ihr Gehalt wegfallen sollte.
VGH Berufsunfähigkeitsschutz Komfort: Grundlegender Schutz bei Berufsunfähigkeit zu günstigen Beiträgen.
VGH Berufsunfähigkeitsschutz Premium: Zur vollen Absicherung mit wichtigen Leistungen wie Anfangs- und Wiedereingliederungshilfen oder Leistung bei längerer Krankschreibung.
VGH Berufsunfähigkeitsschutz Premium (auch für Junge Erwachsene) |
VGH Berufsunfähigkeitsschutz Komfort |
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Leistung ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit | ||
Monatliche Rentenzahlung | Individuell wählbar | Individuell wählbar |
Prognosezeitraum | 6 Monate | 12 Monate |
Berufswechsel muss nicht angezeigt werden | ||
Persönliches Anpassungsrecht | ||
Leistung infolge Pflegebedürftigkeit | ||
Anfangs- und Wiedereingliederungshilfen | ||
Leistung bei infektionsbedingtem Tätigkeitsverbot | ||
Leistung bei längerer Krankschreibung | ||
Umtauschrecht | nur für Junge Erwachsene |
Jeder, der seine Arbeitskraft absichern muss, sollte einen Schutz bei Berufsunfähigkeit haben. Die gesetzliche Rentenversicherung bietet bei Invalidität mit der Erwerbsminderungsrente nur bedingt Schutz – und dann auch nur in geringer Höhe. Eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten Sie, wenn Sie gesundheitsbedingt nur noch weniger als drei Stunden täglich irgendeiner Tätigkeit nachgehen könnten. Eine halbe Erwerbsminderungsrente gibt es, wenn Sie noch zwischen drei und sechs Stunden arbeiten könnten. Voraussetzung sind grundsätzlich 60 Beitragsmonate bei der Rentenkasse und davon mindestens 36 Pflichtbeiträge.
Der VGH Absicherung der Arbeitskraft sichert über eine Rentenzahlung Ihren Lebensunterhalt, wenn Sie durch Unfall oder Krankheit berufsunfähig werden:
Die VGH zahlt die vereinbarte Rente,
Dank des enthaltenen Erhöhungsrechts können Sie Ihren Versicherungsschutz ohne Gesundheitsprüfung anpassen, wenn sich in Ihrem Leben etwas ändern sollte – zum Beispiel, wenn Sie ein Kind bekommen oder heiraten. Während der ersten fünf Jahre sogar ohne Anlass, sofern Sie nicht älter als 35 Jahre sind.
Ihr Vertrag bleibt unverändert bestehen – unabhängig davon, zu welcher Berufsgruppe Ihr neuer Beruf zählt. Der Berufswechsel muss der VGH auch nicht mitgeteilt werden. Die Prüfung der Berufsunfähigkeit bezieht sich auf den zuletzt ausgeübten Beruf.
Ermitteln Sie die Höhe der privaten Berufsunfähigkeitsrente anhand Ihrer zu erwartenden Ausgaben und Einnahmen. Die Faustregel zur Berechnung: Etwa 60 Prozent des Brutto-Einkommens im Durchschnitt der letzten drei Jahre sollten als Berufsunfähigkeitsrente versichert werden. Steigt Ihr Einkommen mit der Zeit, können Sie mit den persönlichen Anpassungsrechten unter bestimmten Voraussetzungen den Versicherungsschutz nach oben anpassen.
Auf der Einnahmenseite zu berücksichtigen:
Auf der Ausgabenseite zu berücksichtigen:
Psychische Erkrankungen wie das Burnout-Syndrom sind im Vormarsch und immer häufiger der Grund, den Job gesundheitsbedingt quittieren zu müssen. Der VGH Absicherung der Arbeitskraft sorgt auch in einem solchen Fall dafür, dass Sie finanziell unabhängig bleiben.
Sind Sie nach dem 1. Januar 1961 geboren, bekommen Sie keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente mehr. Es bleibt Ihnen dann nur die wesentlich geringere Erwerbsminderungsrente. Im Vorfeld wird jedoch sorgfältig analysiert, wie viele Stunden Sie am Tag arbeitsfähig bleiben – ganz gleich, in welchem Beruf:
Ihr Vorteil im Fall der Berufsunfähigkeit:
Anders als bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente verweist die VGH Sie nicht auf einen anderen Beruf, den Sie stattdessen theoretisch ausüben könnten.
Der VGH Existenzschutz schützt Sie bei Beeinträchtigung von Grundfähigkeiten oder wenn Sie schwer erkranken. Dabei ist es egal, ob Sie Ihren Beruf weiterhin ausüben können oder nicht.
Der VGH Absicherung der Arbeitskraft hingegen leistet, wenn Sie Ihren aktuellen Beruf bedingt durch Unfall oder Krankheit nur noch zu 50 Prozent oder weniger ausüben können. Hier sind zum Beispiel auch psychische Erkrankungen wie Burn-Out abgesichert. Insgesamt bietet eine Berufsunfähigkeitsversicherung den umfangreichsten Schutz.
Anbieter: VGH Versicherungen, Provinzial Lebensversicherung Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover; Tel. 0800 1750 844 (kostenfrei) oder 0511 362 0 (zum üblichen Ortstarif), Fax 0511 362 29 60, E-Mail: service@vgh.de, Handelsregister: HRA Hannover 26226.
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