Ihre Arbeitskraft ist Ihr wichtigstes Kapital. Wenn Sie Ihren Job nicht mehr ausüben können und Ihr Einkommen wegfällt, können Sie kaum auf staatliche Unterstützung zählen. Daher ist eine private Versicherung unverzichtbar.
Der VGH Berufsunfähigkeitsschutz leistet, wenn Sie Ihren Beruf durch Unfall oder Krankheit nur noch zu 50 Prozent oder weniger ausüben können. Insgesamt bietet eine Berufsunfähigkeitsversicherung den umfangreichsten Schutz.
Der VGH Existenzschutz schützt Sie bei Beeinträchtigung beziehungsweise Verlust körperlicher oder geistiger Fähigkeiten oder wenn Sie schwer erkranken. Dabei ist es egal, ob Sie Ihren Beruf weiterhin ausüben können.
Vertragspartner: VGH Versicherungen,
Provinzial Lebensversicherung Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover
Berufsunfähigkeit kann jeden treffen: In Deutschland wird etwa jeder vierte Arbeitnehmer berufsunfähig. Schützen Sie jetzt Ihr Einkommen für den Fall, dass Sie Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können.
Wenn der Körper streikt, gerät Ihre wichtigste Einkommensgrundlage in Gefahr: Mit dem VGH Existenzschutz sichern Sie finanzielle Folgen bei Beeinträchtigung beziehungsweise Verlust körperlicher oder geistiger Fähigkeiten und bei schweren Krankheiten ab.
Hier finden Sie die Vermittlerinformationen Ihrer Sparkasse.
| Leistungen | VGH Absicherung der Arbeitskraft Premium (auch für Junge Erwachsene) | VGH Absicherung der Arbeitskraft Komfort | VGH Existenzschutz |
|---|---|---|---|
| Leistung ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit | ![]() | ![]() | ![]() |
| Leistung bei längerer Krankschreibung | ![]() | ![]() | ![]() |
| Leistung bei Beeinträchtigung beziehungsweise Verlust einer Grundfähigkeit | ![]() | ![]() | ![]() |
| Leistung infolge Pflegebedürftigkeit | ![]() | ![]() | ![]() |
| Weltweiter Versicherungsschutz | ![]() | ![]() | ![]() |
| Vorläufiger Versicherungsschutz bei Unfall | ![]() | ![]() | ![]() |
| Kapitalzahlung bei Eintritt einer schweren Krankheit | ![]() | ![]() | ![]() |
| Finanzielle Sicherheit durch Zahlung einer monatlichen Rente und Beitragsbefreiung | ![]() | ![]() | optional |
| Absicherung (von zum Beispiel Krediten) durch Zahlung einer Versicherungssumme | ![]() | ![]() | optional |
| Leistung, wenn Berufsunfähigkeit oder Beeinträchtigung beziehungsweise Verlust einer Grundfähigkeit ärztlich prognostiziert ist für voraussichtlich mindestens: | 6 Monate | 12 Monate | 12 Monate |
| Verzicht auf Durchführung unzumutbarer Heilbehandlungen | ![]() | ![]() | ![]() |
| Berufswechsel muss nicht angezeigt werden | ![]() | ![]() | ![]() |
| Anfangshilfe drei Monatsrenten, bei schweren Erkrankungen neun Monatsrenten | ![]() | ![]() | ![]() |
| Wiedereingliederungs-Hilfe (sechs Monatsrenten) | ![]() | ![]() | ![]() |
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
Ob durch Krankheit oder Unfall – es kann jeden treffen. Und es passiert häufiger, als man denkt. Bereits jeder Vierte scheidet vorzeitig aus dem Berufsleben aus. Wenn es passiert, können Sie kaum auf staatliche Unterstützung hoffen.
Die volle gesetzliche Erwerbsminderungsrente bekommen Sie nur, wenn Sie weniger als drei Stunden täglich in irgendeinem Beruf arbeiten können – und selbst die volle Rente reicht in der Regel nicht zum Leben. Wer mehr als sechs Stunden arbeiten kann, bekommt gar keine Rente. Selbstständige, Berufsstarter sowie Hausfrauen und Hausmänner erhalten in der Regel keine Leistung vom Staat.
| Arbeitsfähigkeit von | Höhe der Erwerbsminderungsrente bezogen auf das letzte Bruttoeinkommen bis maximal zur Beitragsbemessungsgrenze | |
| Volle Erwerbsminderungsrente | Weniger als drei Stunden | Circa 34 Prozent |
| Halbe Erwerbsminderungsrente | Zwischen drei Stunden bis sechs Stunden | Circa 17 Prozent |
| Keine Erwerbsminderungsrente | Mehr als 6 Stunden |
Die Absicherung der Arbeitskraft ist keine Frage des Alters – gesundheitliche Beeinträchtigungen können Sie während des gesamten Berufslebens treffen. Daher sollten Sie sich am besten so früh wie möglich um einen guten Schutz kümmern. Wer sich bereits in jungen Jahren für einen VGH Berufsunfähigkeitsschutz oder den VGH Existenzschutz entscheidet, profitiert aufgrund des meist guten Gesundheitszustands und eines niedrigen Eintrittsalters von günstigen Beiträgen.
Tipp: Fragen Sie nach dem VGH Berufsunfähigkeitsschutz für junge Erwachsene.
Sie sollten mindestens 60 Prozent Ihres monatlichen Nettogehaltes absichern. Aber mindestens 1.100 Euro.
Dank des persönlichen Anpassungsrechts können Sie Ihren Versicherungsschutz ohne Gesundheitsprüfung anpassen, wenn sich in Ihrem Leben etwas ändern sollte – zum Beispiel, wenn Sie ein Kind bekommen oder heiraten. Während der ersten fünf Jahre sogar ohne Anlass, sofern Sie nicht älter als 35 Jahre sind.
Auch ein späterer Berufswechsel oder der Beginn eines neuen Hobbys sind mitversichert.
Im VGH Existenzschutz erhalten Sie bei Beeinträchtigung oder Verlust körperlicher und geistiger Fähigkeiten eine monatliche Rentenzahlung oder die vereinbarte Versicherungssumme. Die Beeinträchtigung muss allerdings für mindestens zwölf Monate prognostiziert sein.
| Grundfähigkeiten: | ||
- Gehen - Gebrauch eines Arms - Gebrauch einer Hand - Heben und Tragen - Sitzen | - Knien und Bücken - Stehen - Autofahren - Sehen - Sprechen | - Hören - Gleichgewicht - Geistige Leistungsfähigkeit - Pflegebedürftigkeit inklusive Demenz |
| Sie erhalten eine monatliche Rentenzahlung oder die Versicherungssumme, was bei Antragsstellung wählbar ist |
| Schwere Krankheit: | |
- Krebs - Multiple Sklerose - Schlaganfall - Herzinfarkt - Koma | - Nierenversagen - Fortgeschrittene Lungenerkrankungen Schwere Verbrennungen, Erfrierungen und Verätzungen ALS (amyotrophe Lateralsklerose) |
| Sie erhalten eine einmalige Kapitalzahlung – Jahresrente beziehungsweise zehn Prozent der Versicherungssumme von Grundfähigkeiten |
Doppelte Leistung: Zahlung von Rente oder Versicherungssumme aus Grundfähigkeiten und einmaliger Kapitalzahlung aus schwerer Krankheit erhalten Sie, wenn die Voraussetzungen für beides erfüllt sind.
Im VGH Existenzschutz erhalten Sie bei Beeinträchtigung oder Verlust körperlicher und geistiger Fähigkeiten eine monatliche Rentenzahlung oder die vereinbarte Versicherungssumme. Die Beeinträchtigung muss allerdings für mindestens zwölf Monate prognostiziert sein.
Anbieter: VGH Versicherungen, Provinzial Lebensversicherung Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover; Tel. 0800 1750 844 (kostenfrei) oder 0511 362 0 (zum üblichen Ortstarif), Fax 0511 362 29 60, E-Mail: service@vgh.de, Handelsregister: HRA Hannover 26226.
Aus Sicherheitsgründen ist das Limit, bis zu dem Sie täglich Überweisungen durchführen können, begrenzt. Bei einer größeren Zahlung haben Sie die Möglichkeit, das Tageslimit temporär zu erhöhen.
So gehen Sie vor:
Die Limiterhöhung können Sie nur für Konten, bei denen Sie Kontoinhaber oder -mitinhaber sind, auf diesem Weg vornehmen. Handelt es sich beim Kontoinhaber um einen Dritten (incl. Unternehmen, Vereine), wenden Sie sich bitte an diese Person. Die Limiterhöhung muss durch den Kontoinhaber bei uns veranlasst werden.
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