Überblick

Keine Kompromisse bei der Absicherung Ihrer Arbeitskraft

Ihre Arbeitskraft ist Ihr wichtigstes Kapital. Wenn Sie Ihren Job nicht mehr ausüben können und Ihr Einkommen wegfällt, können Sie kaum auf staatliche Unterstützung zählen. Daher ist eine private Versicherung unverzichtbar.

Zwei Möglichkeiten, Ihr Einkommen zu sichern

Der VGH Berufsunfähigkeits­schutz leistet, wenn Sie Ihren Beruf durch Unfall oder Krankheit nur noch zu 50 Prozent oder weniger ausüben können. Insgesamt bietet eine Berufsunfähigkeits­versicherung den umfangreichsten Schutz.

Der VGH Existenzschutz schützt Sie bei Beeinträchtigung beziehungsweise Verlust körperlicher oder geistiger Fähigkeiten oder wenn Sie schwer erkranken. Dabei ist es egal, ob Sie Ihren Beruf weiterhin ausüben können.

Vertrags­partner: VGH Versicherungen,
Provinzial Lebens­versicherung Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover

VGH Absicherung der Arbeitskraft – Ihre Arbeitskraft ist Ihr wichtigstes Kapital

Berufsunfähigkeit kann jeden treffen: In Deutschland wird etwa jeder vierte Arbeit­nehmer berufsunfähig. Schützen Sie jetzt Ihr Einkommen für den Fall, dass Sie Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können.

  • Monatliche Renten­zahlung schon ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit
  • Sofort weltweiter Versicherungsschutz – ohne Wartezeit
  • Absicherung von Arbeits­fähigkeit im Premiumtarif

VGH Existenzschutz – Damit Ihr Leben nicht auf der Kippe steht

Wenn der Körper streikt, gerät Ihre wichtigste Einkommens­grundlage in Gefahr: Mit dem VGH Existenzschutz sichern Sie finanzielle Folgen bei Beeinträchtigung beziehungsweise Verlust körperlicher oder geistiger Fähigkeiten und bei schweren Krankheiten ab.

  • Absicherung von Grundfähigkeiten
  • Absicherung von schweren Krankheiten
  • Wahl zwischen einer Kapital­zahlung oder Renten­zahlung bei Beeinträchtigung beziehungsweise Verlust körperlicher oder geistiger Fähigkeiten
Details

Die Tarife der VGH im Überblick

 

LeistungenVGH Absicherung der Arbeitskraft Premium (auch für Junge Erwachsene)VGH Absicherung der Arbeitskraft KomfortVGH Existenzschutz
Leistung ab 50 Prozent Berufs­unfähigkeit
Leistung bei längerer Krankschreibung
Leistung bei Beeinträchtigung beziehungsweise Verlust einer Grundfähigkeit
Leistung infolge Pflegebedürftigkeit
­Weltweiter Versicherungsschutz
Vorläufiger Versicherungsschutz bei Unfall
Kapitalzahlung bei Eintritt einer schweren Krankheit
Finanzielle Sicherheit durch Zahlung einer monatlichen Rente und Beitragsbefreiungoptional
Absicherung (von zum Beispiel Krediten) durch Zahlung einer Versicherungssummeoptional
Leistung, wenn Berufsunfähigkeit oder Beeinträchtigung beziehungs­weise Verlust einer Grundfähigkeit ärztlich prognostiziert ist für voraussichtlich mindestens:6 Monate12 Monate12 Monate
Verzicht auf Durchführung unzumutbarer Heilbehandlungen
Berufswechsel muss nicht angezeigt werden
Anfangshilfe drei Monatsrenten, bei schweren Erkrankungen neun Monatsrenten
Wiedereingliederungs-Hilfe (sechs Monatsrenten)

Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungs­leistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grundlage für den Versicherungs­schutz sind ausschließlich die Versicherungs­bedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungs­vertrag.

Service

Schnelle Antworten finden

Was kann ich vom Staat erwarten, wenn ich meinen Beruf nicht mehr ausüben kann?

Ob durch Krankheit oder Unfall – es kann jeden treffen. Und es passiert häufiger, als man denkt. Bereits jeder Vierte scheidet vorzeitig aus dem Berufsleben aus. Wenn es passiert, können Sie kaum auf staatliche Unterstützung hoffen.

Die volle gesetzliche Erwerbsminderungs­rente bekommen Sie nur, wenn Sie weniger als drei Stunden täglich in irgendeinem Beruf arbeiten können – und selbst die volle Rente reicht in der Regel nicht zum Leben. Wer mehr als sechs Stunden arbeiten kann, bekommt gar keine Rente. Selbstständige, Berufsstarter sowie Hausfrauen und Hausmänner erhalten in der Regel keine Leistung vom Staat.

 Arbeitsfähigkeit vonHöhe der Erwerbsminderungs­rente bezogen auf das letzte Brutto­einkommen bis maximal zur Beitragsbemessungs­grenze
Volle ErwerbsminderungsrenteWeniger als drei StundenCirca 34 Prozent
Halbe ErwerbsminderungsrenteZwischen drei Stunden bis sechs StundenCirca 17 Prozent
Keine ErwerbsminderungsrenteMehr als 6 Stunden 

 

In welchem Alter sollte ich einen VGH Berufsunfähigkeitsschutz oder VGH Existenzschutz abschließen?

Die Absicherung der Arbeitskraft ist keine Frage des Alters – gesundheitliche Beeinträchtigungen können Sie während des gesamten Berufslebens treffen. Daher sollten Sie sich am besten so früh wie möglich um einen guten Schutz kümmern. Wer sich bereits in jungen Jahren für einen VGH Berufsunfähigkeits­schutz oder den VGH Existenzschutz entscheidet, profitiert aufgrund des meist guten Gesundheits­zustands und eines niedrigen Eintritts­alters von günstigen Beiträgen.

Tipp: Fragen Sie nach dem VGH Berufsunfähigkeits­schutz für junge Erwachsene.

Wie hoch sollte die Absicherung sein?

Sie sollten mindestens 60 Prozent Ihres monatlichen Nettogehaltes absichern. Aber mindestens 1.100 Euro.

Kann ich den VGH Berufsunfähigkeitsschutz oder VGH Existenzschutz nachträglich anpassen?

Dank des persönlichen Anpassungs­rechts können Sie Ihren Versicherungs­schutz ohne Gesundheits­prüfung anpassen, wenn sich in Ihrem Leben etwas ändern sollte – zum Beispiel, wenn Sie ein Kind bekommen oder heiraten. Während der ersten fünf Jahre sogar ohne Anlass, sofern Sie nicht älter als 35 Jahre sind.

Auch ein späterer Berufs­wechsel oder der Beginn eines neuen Hobbys sind mitversichert.

Welche Grundfähigkeiten und Krankheiten sind im VGH Existenzschutz versichert?

Im VGH Existenzschutz erhalten Sie bei Beeinträchtigung oder Verlust körperlicher und geistiger Fähigkeiten eine monatliche Rentenzahlung oder die vereinbarte Versicherungs­summe. Die Beeinträchtigung muss allerdings für mindestens zwölf Monate prognostiziert sein.

 

Die Leistungen auf einen Blick

 

Grundfähigkeiten:  

- Gehen

- Gebrauch eines Arms

- Gebrauch einer Hand

- Heben und Tragen

- Sitzen

- Knien und Bücken

- Stehen

- Autofahren

- Sehen

- Sprechen

- Hören

- Gleichgewicht

- Geistige Leistungsfähigkeit

- Pflegebedürftigkeit inklusive Demenz

Sie erhalten eine monatliche Rentenzahlung oder die Versicherungssumme, was bei Antragsstellung wählbar ist

 

Schwere Krankheit: 

- Krebs

- Multiple Sklerose

- Schlaganfall

- Herzinfarkt

- Koma

- Nierenversagen

- Fortgeschrittene Lungen­erkrankungen

 Schwere Verbrennungen, Erfrierungen und Verätzungen

ALS (amyotrophe Lateralsklerose)

Sie erhalten eine einmalige Kapitalzahlung – Jahresrente beziehungsweise zehn Prozent der Versicherungssumme von Grundfähigkeiten

 

Doppelte Leistung: Zahlung von Rente oder Versicherungssumme aus Grundfähigkeiten und einmaliger Kapitalzahlung aus schwerer Krankheit erhalten Sie, wenn die Voraussetzungen für beides erfüllt sind.

Im VGH Existenzschutz erhalten Sie bei Beeinträchtigung oder Verlust körperlicher und geistiger Fähigkeiten eine monatliche Rentenzahlung oder die vereinbarte Versicherungs­summe. Die Beeinträchtigung muss allerdings für mindestens zwölf Monate prognostiziert sein.

Anbieter: VGH Versicherungen, Provinzial Lebensversicherung Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover; Tel. 0800 1750 844 (kostenfrei) oder 0511 362 0 (zum üblichen Ortstarif), Fax 0511 362 29 60, E-Mail: service@vgh.de, Handelsregister: HRA Hannover 26226.

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