Das Besondere der VGH BasisRente: Sie können Ihre Beiträge als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt geltend machen. Durch diese Steuerersparnis reduzieren Sie Ihren Eigenaufwand. So schaffen Sie sich mithilfe des Staates ein finanzielles Polster für einen entspannten Ruhestand – mit garantierter lebenslanger Rente.
Wenn Sie eine kontinuierliche Zahlung Ihrer Beiträge vereinbaren, können Sie – sollte Ihnen mehr Geld zur Verfügung stehen – Zuzahlungen leisten. Beiträge und Zuzahlungen reduzieren als Sonderausgaben Ihre Einkommensteuer. Alternativ können Sie Ihren gesamten Versicherungsbeitrag auch einmalig zahlen. Dann entfällt das Zuzahlungsrecht.
Ihren Jahresbeitrag können Sie zu 100 % als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
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